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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
FENSTER + TECHNIK GMBH

I.

  1. Unsere Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller mit uns geschlossenen Rechtsgeschäfte und setzen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber außer Kraft.
  2. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen abgeändert oder aus einem anderen Grund unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen voll in Kraft.
  3. Alle wie immer gearteten Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.


II.

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, fertiggestellte Produkte bzw. Leistungen sofort zu übernehmen. Wird dem nicht nachgekommen bzw. findet ein Übergabetermin nicht statt, so gilt: der Auftrag ist zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers abgewickelt und ist die Zahlung nach vereinbarten Bedingungen fällig.
  2. Sollte der Auftraggeber den vereinbarten Arbeitsbeginn hinausschieben, behalten wir uns vor, für bereits angelaufene Kosten (wie z. B. Materialeinkauf) Zwischenrechnungen zu legen und verpflichtet sich der Auftraggeber, diese unverzüglich zu begleichen. Ein neuerlicher Montagebeginn wird im beiderseitigen Einvernehmen festgesetzt, jedoch behält sich die Firma FENSTER + TECHNIK GMBH vor, einen endgültigen Montagetermin festzusetzen. Witterungseinflüsse wie z.B. Regen, Schnee, Frost u. dgl. berechtigen uns jederzeit, einen festgesetzten Arbeitsbeginn zu verschieben.
  3. Sind Gesamtleistungen und ein damit verbundener günstiger Einheits(Laufmeter)preis vereinbart und ermöglicht oder fordert der Auftraggeber die Erbringung der Leistungen in arbeitsaufwendigeren Teilleistungen, behalten wir uns vor, den sich daraus ergebenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
  4. Der Auftraggeber kennt die Baustelle mit allen Verrohrungen, Verkabelungen etc. und teilt dies der Firma FENSTER + TECHNIK GMBH mit. Sollten sich auf der Baustelle Schäden ergeben, die aus fehlerhaften oder fälschlich unterlassenen Auskünften resultieren, trägt der Auftraggeber dafür die volle Verantwortung und wird die Firma FENSTER + TECHNIK GMBH schad- und klaglos gehalten.
  5. Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn zwischen Anbotstellung Auftragserteilung von seiten des Auftraggebers ein Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten wird, bzw., wenn die Differenz zwischen angebotenem und tatsächlich in Auftrag gegebenem Leistungsumfang maximal 20 % (zwanzig Prozent) beträgt.
  6. Der Auftraggeber gewährleistet ein unbehindertes Arbeiten auf der Baustelle, er hat sämtliche Absprachen mit den Eigentümern bzw. Nachbarn getätigt, die übrigen an der Baustelle tätigen Firmen wurden koordiniert, daß die Firma FENSTER + TECHNIK GMBH nicht in ihrem Arbeitsfortschritt behindert wird.
  7. Wird durch den Auftraggeber der Arbeitsablauf unterbrochen, so haftet der Auftraggeber für die zu diesem Zeitpunkt verarbeiteten Materialien und erbrachten Leistungen. Etwaige anfallende Reparaturen, welche für ein Weiterarbeiten bzw. für die Fertigstellung erforderlich sind, werden verrechnet.

    
III.

  1. Wir behalten uns vor, bei Arbeiten die über den Zeitraum von vier Wochen hinausgehen, Teilfertigstellungen zu übergeben und Teilrechnungen zu legen; Rechnungslegungen erfolgen hiebei analog zu Punkt VI.
  2. Lohn- bzw. Materialpreiserhöhungen berechtigen uns jederzeit nach Maßgabe dieser Erhöhung von den vereinbarten Preisen abzugehen, sofern Arbeitsbeginn oder -unterbrechung bzw. die dadurch bedingte Fertigstellung durch Umstände, die im Bereich des Auftraggebers liegen, sowie in Fällen höherer Gewalt, verzögern.
  3. Eine Änderung der Bestellung von Materialien zieht eine Änderung der Preisgestaltung nach sich.


IV.

  1. Rechnungslegungen erfolgen unmittelbar nach Fertigstellung und verpflichtet sich der Auftraggeber, diese unverzüglich bzw. nach vereinbarten Zahlungskonditionen, unabhängig von etwaigen ARGEs und den darin enthaltenen Bedingungen, zu begleichen.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  3. Bei Zahlungszielüberschreitungen berechnen wir bankmäßige Verzugszinsen.


V.

  1. Von uns genannte Leistungszeitpunkte gelten nur als annähernde Richtangaben, da unvorhergesehene, unabwendbare Ereignisse den Arbeitsbeginn hinausschieben bzw. Arbeits- sowie Geräteeinsatz verhindern können.


VI.

  1. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie bei Unmöglichwerden der Leistungserbringung durch Umstände, für die wir nicht zur Verantwortung gezogen werden können bzw. die im Verschulden des Auftraggebers liegen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Schadenersatzrecht geltend zu machen.
  2. Zessionen bedürfen unserer Zustimmung.
  3. Wir übernehmen keine Haftung für Dritte.
  4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers.


VII.

  1. Allfällige Mängel sind sofort bzw. bei Übergabetermin bei sonstigem Anspruchsverzicht zu rügen. Nachstellen von Fenster und Türen sind keine Mängel und rechtfertigen daher keine Reklamation. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns frei, die bemängelte Ware zurückzunehmen und durch eine neue, gleichwertige, einwandfreie Ware zu ersetzen, den Minderwert zu ersetzen oder die Ware zu reparieren.
  2. Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche, welche über die Mängelbehebung hinausgehen, werden einvernehmlich ausgeschlossen.
  3. Gewährleistungsfristen betragen bei beweglichen Sachen drei Monate, bei unbeweglichen sechs Monate.
  4. Haftrücklässe werden wegen Geringfügigkeit bei Beträgen unter € zweihundertfünfzig nicht anerkannt und bedürfen gesonderter Vereinbarung.
  5. Vereinbarte Deckungsrücklässe gelten nur für Teilrechnungen und sind bei Schlußrechnungslegung freizugeben.


VIII.

  1. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht des Sitzes der Firma FENSTER + TECHNIK GMBH.
Produkte
  • Fenster
  • Haustüren
  • Hebeschiebetüren
  • Sonnenschutz
  • I-tec Innovationen
  • Tageslichtlenkung
Service
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